Die Energiepolitik in der nächsten Legislaturperiode sollte konsequent weiter anstreben, die Treibhausgasemissionen aus Stromerzeugung, Verkehr, Wärmeversorgung und Industrie anhand der Ziele des Klimaschutzgesetzes zu reduzieren.
Dazu sind folgende Aktivitäten zentral:
Stromversorgung
- Der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik sollte fortgesetzt werden.
- Der Netzausbau, die Genehmigung und der Bau von zentralen wie dezentralen Batteriespeichern muss beschleunigt werden.
- Es sollten sowohl Anreize zum netzdienlichen Strombezug (das heißt: Dort, wo das Netz mehr Strom gar nicht verarbeiten kann, soll auch nicht unbedingt ausgebaut werden) und Stromeinspeisung als auch die dafür nötige Infrastruktur geschaffen werden, wie z. B. ein schneller Rollout deutlich vereinfachter Smart Meter.
- Die gemeinschaftliche Stromversorgung von Gebäuden sowie die Umsetzung des Energy Sharing sollte vereinfacht und flexibilisiert werden.
Wärmeversorgung
- Die Wärmewende mit dem Bundesprogramm effiziente Wärmenetze sowie dem Bundesprogramm effiziente Gebäude sollte weiter verfolgt werden.
- Die 65 Prozent Regel für Heizungen und sollte beibehalten und die Förderprogramme optimiert werden.
- Der Erdgas-Ausstieg sollte in der Gesetzgebung verankert werden.
Industrie
- Bei der Wasserstoffwirtschaft sollte der Aufbau von Elektrolysekapazitäten und H2-Spitzenlastkraftwerke weiterhin das Ziel sein.
- Die Stahlproduktion sollten vorrangig auf Wasserstoff oder bessere, nicht fossile Verfahren umgestellt werden, ebenso die Chemieindustrie auf nicht-fossilen Feedstock.
- Prozesswärme sollte defossilisiert werden.
Verkehr
- Die CO₂-Emissionsreduktionsziele der Europäischen Union für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen beibehalten werden.
- Der Ausbau der Ladeinfrastruktur – auch für für LKW – muss weiter vorangetrieben werden.