Erwartungen der FG Kommunaler Klimaschutz

Eine zentrale Rolle der Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität kommt ihr vor allem aufgrund ihres großen Potentials für die Reduktion von Treibhausgasen zu. Kommunen haben insgesamt eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz, dessen Förderung auch der Unternehmen vor Ort, zu Verringerung von Energiekosten und einer zukunftsgerechten Mobilität sowie einer verbesserten Lebensqualität beitragen kann.

Daraus ergeben sich folgende Erwartungen an die neue Regierung:

  • Klimaschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe machen und finanzieren:
    Die Kommunen sind finanziell unterversorgt und müssen mit oberer Priorität ihre Pflichtaufgaben organisieren und finanzieren. Klimaschutz stellen sie daher unter ökonomischen Vorbehalt. Bei einer Aufnahme von Klimaschutz in die kommunalen Pflichtangaben stünde der Bund stärker in der Verantwortung, die Kommunen zu unterstützen (Konnexizitätsprinzip). Klimaschutz bekäme somit einen höheren Stellenwert in der kommunalen Planung.
  • Stärkere Förderung der Wärmenetze und Regulierung der Wärmepreise
    Wärmenetze stellen eine zentrale Infrastruktur für die Energiewende dar. In vielen Städten wird mit der kommunalen Wärmeplanung ein Ausbau der Wärmenetze geplant. Dies erfordert hohe Investitionen, die die meisten Kommunen ohne staatliche Förderung nicht stemmen können. Die bestehenden Förderangebote sollten daher ausgebaut werden. Die Anbieter der Wärmeversorgung in Fern- und Nahwärmenetzen haben eine Monopolstellung, da es an einem Ort nicht mehrere Wärmenetze gibt. Die Preise für leitungsgebundene Wärme schwankt stark von Anbieter zu Anbieter und liegt deutlich über den Erdgaspreisen. Aus diesem Grund sollten rechtliche Regelungen dafür sorgen, für einkommensschwache Haushalte eine Versorgung über Wärmenetze zu sozialen Preisen sicherzustellen.
  • Förderung der energetischen Sanierung und Heizungsumstellung nicht reduzieren und deutlich situationsgerechter zuteilen
    Die Umstellung der Heizungen auf erneuerbare Energien ist essentiell zur Erreichung der Klimaziele. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen daher auf keinen Fall abgeschwächt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssten stärker auf die finanzielle Situation der Nutzer zurechtgeschnitten werden. Mitnahmeeffekte bei Haushalten mit hohem Einkommen sollten dagegen durch Regelungen vermieden werden.
  • Niedrige und möglichst stabile Strompreise für Wärmepumpen ermöglichen
    Wärmepumpen sind aufgrund ihrer Effektivität eine zentrale Technologie zur Nutzung von Umwelt- und Abwärme und zur Erzeugung von Wärme, sowohl für Haushalte, als auch für Gewerbe und Industrie. Die Wirtschaftlichkeit dieser Technologie wird wesentlich durch den Strompreis bestimmt. Niedrige Strompreise sind daher eine Voraussetzung für den Hochlauf der Energiewende, auch über die Verwendung von Wärmepumpen hinaus.
  • Energy Sharing in effektives nationales Recht umsetzen
    Es ist heute immer noch sehr schwierig, selbst erzeugten Strom (PV, Windkraft) mit anderen Verbrauchern zu teilen. Sowohl hohe administrative Anforderungen als auch hohe Kosten bei Nutzung des Stromnetzes erschweren die Verteilung des Stroms. Die europäischen Richtlinie (EU) 2024/1711 sollte zügig umgesetzt werden.
  • ÖPNV ausweiten und Förderung auf Elektrifizierung fokussieren
    Die Nutzung des ÖPNV ist in Kommunen umweltschonender als der massenhafte individuelle Autoverkehr. Bei konsequenter Elektrifizierung und Nutzung von Ökostrom können CO2- und Schadstoff-Emissionen erheblich eingespart werden. Daher sollten Anreize für die Nutzung des ÖPNV geschaffen werden. Die Nutzung von Wasserstoff-Antrieben ist kritisch auf ihre Zukunftstauglichkeit zu überprüfen.