Die Ursache der Klimakrise liegt hauptsächlich in den von Menschen gemachten Aktivitäten, insbesondere dem Ausstoß von Treibhausgasen wie CO2. Darin sind sich annähernd 100 Prozent der Wissenschaft einig. Auch darin, dass wir eigentlich die Energiewende noch schneller vorantreiben und mit der Nutzung von Heizöl und Erdgas, Benzin und Diesel möglichst rasch aufhören sollten. Diesen Erkenntnissen stehen fossile Lobby entgegen, die Millionen investieren, um ihr Geschäftsmodell aufrechtzuerhalten. Länger als die Natur es wird aushalten können. Zudem ist die fossile Lobby über den Investmentfonds KKR am Springer Verlag beteiligt (Bild, Welt etc.) und spendet großzügig an einige Parteien. Gleichzeitig subventioniert die Bundesregierung fossile Energieträger mit Milliarden Euros.
Gesetzliche Regelungen und ihre Umsetzung
Pariser Klimaschutzabkommen
Auf internationaler Ebene gibt es das Pariser Klimaschutzabkommen, das 2015 abgeschlossen wurde und an dem praktisch alle Länder der Erde – bis auf die USA, die gerade wieder ausgestiegen sind – beteiligt sind. Dort hat man sich darauf verständigt, die Erderhitzung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen, in jedem Fall aber auf weniger als 2 °C.
Erreicht werden sollen diese Ziele mit einer neuen Strategie. So legt das Abkommen fest, dass alle Staaten selbst nationale Klimaaktionspläne entwickeln, sich selbst Ziele setzen und diese möglichst auch direkt umsetzen sollen. Alle fünf Jahre werden die Umsetzungsmaßnahmen evaluiert, neu bewertet und nachgeschärft. Dieser neue Mechanismus ist wirkungsvoller als frühere Ansätze mit „Vorschriften von oben“. Dennoch klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Zum einen reichen die Ziele nicht aus: Die Einsparungen aller Länder zusammen ergeben nicht das, was insgesamt global notwendig ist. Zum anderen werden die Ziele nicht mit genügend Maßnahmen hinterlegt und diese versprochenen Maßnahmen nicht umfassend umgesetzt.
Bundesklimaschutzgesetz
In Deutschland zielt das Bundesklimaschutzgesetz auf Klimaneutralität 2045 und wurde durch das Verfassungsgericht gestärkt, durch eine Novelle aber wieder deutlich abschwächt. Teile des deutschen Klimaschutzplans sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, z. B. im Gebäudeenergiegesetz. Einige Parteien streben jedoch immer wieder an, das Gesetz aufzuweichen.
Das Fazit hieraus: Auch wenn in den vergangenen Jahren eine Bewegung in der Klimagesetzgebung spürbare wurde, reichen bestehende Regelungen nicht aus und kommen zu spät.