Ökozid-Gesetz: Legaldefinition und Implikationen

Ökozid-Gesetz: Legaldefinition und Implikationen


30. November 2021

Podiumsdiskussion mit nationalen und internationalen Rechtsexpert:innen

In dieser Veranstaltung werden nationale und internationale Rechtsexpert:innen zusammentreffen, um über die Weiterentwicklung zur Kriminalisierung von Ökozid als internationales Verbrechen zu debattieren - das neben Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof gelistet werden soll.

Im Mittelpunkt der Debatte wird der kürzlich von einem unabhängigen Expert:innengremium veröffentlichte Vorschlag der Legaldefinition von „Ökozid” stehen sowie deren Implikationen als konkreten Schritt, die Grundursachen der Klima- und Umweltkrise anzugehen wie auch potenzielle Folgen für Fälle in Deutschland zu betrachten.

Gastredner:innen:

  • Dr. Christina Voigt, Professorin für Rechtswissenschaften an der Universität Oslo, Panelistin des Unabhängigen Expert:innengremiums für die Legaldefinition von Ökozid, Vorsitzende der IUCN-Weltkommission für Umweltrecht (WCEL)
  • Hermann Ott, Umweltwissenschaftler, Leiter des Deutschland-Büros von ClientEarth, ehemaliger klimapolitischer Sprecher der Grünen Fraktion und ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Moderatorin: Lili Fuhr, Leiterin der Abteilung Internationale Umweltpolitik der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin

Im Vorfeld bieten wir zwei Workshops an, um in das wegweisende Themengebiet von Ökozid einzuführen:

  • am Samstag den 20.11.2021 von 16 bis 17:30 Uhr
  • am Mittwoch den 24.11.2021 von 19 bis 20:30 Uhr

Informationen und Anmeldung

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