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10. Juni 2022
Die Sorgfaltspflicht in Rohstoff-Lieferketten – Was es zu beachten gilt
Webinar zu den Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf rohstoffverarbeitende NRW-Unternehmen
In der verarbeitenden Industrie steigt die Nachfrage nach Rohstoffen immer weiter. Dies zeigt sich gerade besonders bei vielen Rohstoffen, die für die Energiewende gebraucht werden. Diese steigende Rohstoffnachfrage bedarf auch einer besonderen Aufmerksamkeit in den Lieferketten. Denn der Abbau und Handel mit Rohstoffen ist immer wieder Ursache für gravierende Menschenrechtsverletzungen, gewaltsame Konflikte und massive Umweltschäden.
Das ab Januar 2023 geltende Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettengesetz – soll nun vorgeben, welche Maßnahmen große Unternehmen ergreifen müssen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie gegen umweltbezogene Pflichten in ihren Lieferketten zu verhindern. Auch zahlreiche nordrhein-westfälische Unternehmen sind aufgrund ihrer Unternehmensgröße (3.000 Mitarbeitende ab 2023, 1.000 Mitarbeitende ab 2024) oder durch ihre Position als Zulieferer großer Unternehmen von diesem Gesetz betroffen.
Welche Auswirkungen das neue Lieferkettengesetz auf rohstoffverarbeitende NRW-Unternehmen hat und wie den dadurch entstehenden Herausforderungen begegnet werden kann, wollen wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren. Am 10. Juni 2022 ab 10.30 Uhr bieten wir im Rahmen eines eineinhalbstündigen digitalen Seminars einen einführenden Überblick über das Lieferkettengesetz an und zeigen auf, welche Auswirkungen die neuen Regulatorien auf Unternehmen mit entsprechenden Lieferketten haben. In einem späteren vertiefenden Workshop bietet sich dann noch einmal die Gelegenheit die gesetzlichen Vorgaben mit Expert:innen aus der Praxis zu besprechen.
Kostenloses Webinar; Programm und Anmeldung.