Die S4F-Fachgruppen Kommunaler Klimaschutz und Energie bewerten Impulspapier von En2x

En2x hat zusammen mit dem Deutschen Verband Flüssiggas, der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland e.V. und dem Bundesverband Energie Mittelstand ein Impulspapier zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Darin wird eine Änderung der Regelung des GEG vorgeschlagen. Die Fachgruppen Kommunaler Klimaschutz und Energie bewerten die vorgeschlagenen Änderungen als kontraproduktiv im Sinne einer Erreichung der nationalen Klimaziele und der damit verbundenen Begrenzung ökologischer Folgekosten.

In dem Impulspapier wird beklagt, dass Verbraucher nach einer Heizungsmodernisierung 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen müssen. Dies würde die Modernisierung der fossilen Altanlagen hemmen. Daher sollen die Endkunden von dieser Auflage befreit werden. Im Gegenzug sollen die Inverkehrbringer von gasförmigen oder flüssigen Energieträgern verpflichtet werden, einen jährlich steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoff in den Markt zu bringen, wobei die Gesamtmenge der Menge entsprechen soll, die auch durch die Verpflichtungen des derzeit geltenden GEG erreicht würde. Die Quoteneinhaltung soll also vom Gebäudeeigentümer auf den Inverkehrbringer verlagert werden. Dies wird mit ‚vielfältigen Vorzügen‘ für Politik, Verbraucher und Handel begründet.
Es bleibt in diesem Vorschlag unklar, ob die gesetzlichen Anforderungen an einen nachhaltigen Anbau und eine nachhaltige Herstellung der Biomasse nach § 71f GEG, sowie an die Aufbereitung und Einspeisung des Biomethans gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c GEG beibehalten werden sollen. Auch wird nicht beschrieben, wie die Gesamtmenge der einzuspeisenden, erneuerbaren Brennstoffe genau bestimmt werden soll. Die gesetzliche Massenbilanz nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 d GEG stellt eine direkte Verbindung zwischen der Menge des gebuchten Biomethans und der Menge von Gas aus Biomasse her, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist wird. Wenn keine speziellen Biogas-Tarife mit dem Energieversorger abgeschlossen werden müssen, wie bestimmt dieser dann die einzuspeisende Brennstoffmenge? Eine Unterdosierung durch Fehleinschätzung, oder erst recht bei Biobrennstoffknappheit, wäre dann ohne bremsende Rückwirkung auf fossile Neuinstallationen möglich.
Erneuerbare chemische Energieträger werden prioritär in den Sektoren benötigt, in denen die THG-Emission anders nicht oder nur sehr schwer zu reduzieren sind, wie z. B. der internationale Flug- und Schiffsverkehr, Hochtemperaturwärme und Absicherung der Stromversorgung bei einer längeren Dunkelflaute. Es könnte schon bald deutlich werden, dass keine ausreichende Menge an erneuerbaren Energieträgern für die nächsten Beimischungsstufen zu akzeptablen Preisen zur Verfügung steht. Wenn dann die Zahl der fossilen Heizungen nicht ausreichend gefallen ist, bleibt wohl nur noch eine Lockerung der Gesetzgebung, um diese an die – unnötigerweise herbeigeführte – Realität anzupassen. Dies hätte entweder hohe direkte Kosten und sehr hohen Zeitdruck in der Umstellung zur Folge
oder Verfehlung der Klimaziele, was ebenfalls zu hohen Schadenskosten wegen unterlassenen Klimaschutzes führen würde.
Die Mehrkosten für das beizumischende Biomethan soll einheitlich auf alle Gaskunden umgelegt werden, und nicht nur auf diejenigen, die eine neue fossile Heizung installiert haben. Der Produktpreis für diese Kunden – wie für alle – erhöht sich dadurch nur sehr gering. Damit sollen erklärtermaßen Neuinstallationen fossiler Heizungsanlagen erleichtert werden. Konsequenterweise wird dadurch der Wechsel zu erneuerbaren Energiequellen, wie z. B. Wärmepumpen, gebremst.
Aus den genannten Gründen bewerten die Fachgruppen Kommunaler Klimaschutz und Energie die vorgeschlagenen Änderungen als kontraproduktiv im Sinne einer Erreichung der nationalen Klimaziele und der damit verbundenen Begrenzung ökologischer Folgekosten. Darüber hinaus wird die technologische Transformation gebremst. Alles zusammen schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Bereits jetzt kommt es zum Arbeitsplatzabbau bei Wärmepumpenherstellern und zu einer Verunsicherung in diesem Zukunftsmarkt.

Fachgruppe Kommunaler Klimaschutz und Fachgruppe Energie